Hope for Baloum e.V. - Kultur, Entwicklung, Solidarität
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Satzung

Satzung des Vereins „Hope for Baloum e.V.“

   §1- Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein trägt den Namen „Hope for Baloum“. Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name " Hope for Baloum e.V."
2. Der Verein hat seinen Sitz in Nürnberg.

   §2- Geschäftsjahr
1. Das Geschäftsjahr ist das Vereinsjahr. Das Vereinsjahr läuft jeweils vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres.

   §3- Zwecke, Aufgaben, Ziel und Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Die Zwecke des Vereins sind:
a. Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
b. Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen
a. Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern des Dorfes Baloum durch regelmäßige Informationen über Krankheiten und Ausbildungsmöglichkeiten.
b. Umsetzung von Projekten zur Erstellung oder Verbesserung der Infrastruktur im Dorf Baloum.
c. Aufwertung des Dorfes Baloum. Der Verein soll ein positives Bild von Baloum vermitteln. Dies im umfassenden Sinne als Präsentation des Dorfes, ihrer Lebensart, ihrer Kultur und ihrer Vereine.
d. Sammlung privater Spenden (Schul-und Bildungsmaterial, Material für medizinische Versorgung usw.), die karitativen Zwecken zugutekommen
e. Kontaktaufnahme und Erfahrungsaustausch mit anderen Vereinen.
f. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
g. Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

*Kontaktieren Sie uns um die vollständige Satzung zu erhalten